emotion-tours Geschäftsführer: Andreas Hopfensperger Aussiger Str. 4 93057 Regensburg Telefon: 0941/46100507 Telefax: 0941/46100508 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Sehr geehrter Geschäftspartner, unabhängig von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden wir in jedem Problemfall versuchen, in konstruktiver Zusammenarbeit mit Ihnen zu einer für beide Seiten annehmbaren Regelung zu kommen. die Zufriedenheit unserer Kunden und Geschäftspartner hat für uns einen sehr hohen Stellenwert. |
Rechtsinformationen |
Zu jedem Vertragsabschluss gehören rechtliche Vereinbarungen, diese sind nachfolgend in diesen unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Zusatzbedingungen aufgeführt. Bitte nehmen Sie daher alle nachstehenden Bedingungen und Vereinbarungen vor Abschluss eines Vertrages zur Kenntnis. |
1. Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Tätigkeiten, insbesondere von Transportdienstleistungen. |
2. Regelungsgegenstand a) Die AGB sind nur in der aktuellen, von dem Anbieter hier veröffentlichten Fassung gültig. Alle vorangegangen Versionen sind nicht mehr gültig. b) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Vermittlungsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte, durch den Anbieter, insbesondere gelten diese für alle elektronisch, E-Mail , per Fax oder per Brief übermittelten Bestellungen durch den Auftraggeber, welcher mit jeder Bestellung erklärt, dass er vor Abschluss des Transportvertrages, Kenntnis von den jeweilig gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allen zusätzlichen Geschäftsbedingungen neuester Fassung von dem Anbieter genommen hat, diese versteht und mit deren Geltung einverstanden ist und unwiderruflich anerkennt. c) Der Anbieter stellt seine Dienstleistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen zur Verfügung. Die Nutzung der Internetangebote ohne die Zustimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist somit rechtlich nicht zulässig. d) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart. Dem formlosen oder / und formularmässigen Hinweis auf Geschäftsbedingungen des Auftraggeber wird widersprochen. e) Verbraucher, im folgenden Kunde genannt, im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche, selbständige oder freiberufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. f) Unternehmer, im folgenden Kunde genannt, im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen, selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln. g) Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind alle Auftraggeber, sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. h) Auftrag ausführende Unternehmen, im folgenden Leistungsträger genannt, im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen, selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit als kooperative Partner des Anbieter handeln. |
3. Preise Es besteht keine Garantie seitens des Anbieters auf Aktualität der in den Medien angegebenen Preise und Angebote. Diese können sich kurzfristig ändern. Die zum Zeitpunkt der Anfrage aktuell geltenden Preise werden dem Leistungssuchenden jedoch vor Vertragsabschluss verbindlich mitgeteilt. Spätere Preisänderungen haben keinen Einfluss auf den abgeschlossenen Vertrag. |
4. Vertragsabschluss a) Nach Auftragseingang und nach Erfüllungszusage durch den Leistungsträger dem Anbieter gegenüber und mit seiner schriftlichen Bestätigung dem Kunden gegenüber kommt der die Leistung betreffende Vertrag, ausschließlich, zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungsträger zustande. b) Im Rahmen des Bestellvorgangs liegt das Risiko einer nicht aufklärbaren, fehlerhaften Übermittlung beim Kunden. Aufträge und oder Buchungen sind, schriftlich, (per E-Mail, Fax, Briefpost, oder angehängte Datei und / oder Auftragsformular) formlos gültig. c) Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter bei Auftragserteilung von allen wesentlichen, die Durchführung des Vertrages beeinflussenden Faktoren, wie z.B. vollständige und richtige Reiseziele, Versand- und Empfangsadressen, Kontaktnamen und Rufnummern, Marke und Typ, Menge, Gewicht, Werthaltigkeit des / der Fahrzeuge(s) zu unterrichten. Der Anbieter und der Leistungsträger sind in der Abwicklung von Sammeltransporten nicht verpflichtet etwaige von dem Kunden benannte Fixtermine einzuhalten. Der Anbieter und die Leistungsträger sind nicht verpflichtet, die vom Kunden gemachten Angaben bezüglich der Richtigkeit (z.B. Adressen) zu überprüfen oder zu korrigieren. d) Achten Sie unbedingt auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Abgaben: - Standard Transport (Deutschland / EU)
- Name und vollständige Anschrift von der Abholadresse nebst Tagsüber erreichbarer Telefonnummer.
- Name und vollständige Anschrift von der Empfängeradresse nebst Tagsüber erreichbarer Telefonnummer.
- Sofern der Auftraggeber nicht identisch ist mit dem Versender bzw. Empfänger muss diese ebenfalls mit kompletter Anschrift + Telefon genannt werden
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5. Bezahlung Hierbei kann der Kunde den Versender oder Empfänger als Zahlungsverpflichteten schriftlich im Auftrag benennen, das Inkasso durch den Leistungsträger wird wie bei Auftragserteilung von dem Kunden angegeben, sofern möglich, durchgeführt. Für die vollständige Begleichung des Betrags haftet der Auftraggeber gegenüber dem Leistungsträger. Bei Nichtzahlung ist der Leistungsträger berechtigt, von dem Recht des konnexen und inkonnexen Pfandrecht Gebrauch zu machen. Ein Anspruch auf Zahlung des Gesamtpreises der vertraglichen Leistung durch den Kunden/ Auftraggeber bleibt hiervon bis zur Vollständigen Begleichung, rechtlich unberührt gegenüber dem Leistungsträger bestehen. |
6. Rücktritt vom Vertrag / Stornierung -Motorradtransporte Deutschland- a) Der Anbieter / Leistungsträger ist grundsätzlich berechtigt, die Leistungen auch nach erteilter Auftragsbestätigung zu verweigern bzw. zu stornieren wenn sich der Auftraggeber z.B. mit der Zahlung des vereinbarten Preises, auch anteilig, in Verzug befindet. Die Leistungsverweigerung, gleich aus welchem Grund, kann nicht als konkludenter Verzicht auf den Transportausschluss ausgelegt werden. b) Die Leistungsträger besorgen als Frachtführer folgende Transportleistungen: Abholung und Beförderung von motorisierten Zweirädern, Frei Haus Empfänger, Unfrei Empfänger bzw. Rechnung an Dritten. c) Die Zustellung erfolgt gegen Unterschrift des Empfängers oder sonstiger Person, von denen nach den Umständen angenommen werden kann, dass sie zur Annahme des Fahrzeuges berechtigt sind. d) Wird ein Transportauftrag nicht fristgerecht storniert, ist eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,00 EUR vom Kunden / Auftraggeber an den Leistungsträger zu entrichten. Für eine Anfahrt zur Abholung eines Motorrades oder Zweirades wird bei angemeldeten, jedoch nicht anzutreffenden Kunden eine Anfahrtspauschale von 100 % des Transportpreises erhoben. e) Der Kunde kann ohne Angabe von Gründen von der Durchführung des Transportauftrages zurücktreten, wenn folge Punkte erfüllt sind: - Kostenlose Stornierung bis Freitag 12:00 Uhr, wenn noch kein schriftlicher Termin bekannt gegeben wurde.
- Der Rücktritt muss schriftlich, per E-Mail oder Fax, erfolgen.
f) Für Gruppentransporte (ab 4 St.) gilt hiervon abweichend eine Frist von 15 Werktagen vor dem bestellten Transportbeginn - bei späteren Stornierungen ist der Leistungsträger berechtigt 50% des vereinbarten Transportpreises zu berechnen. g) Wird bei Gruppenbuchungen durch Stornierung, Wegfall oder aus sonstigen Gründen die erforderliche Mindestanzahl unterschritten, so ist der Anbieter / Leistungsträger berechtigt, vom Vertrag ersatzlos zurückzutreten. Der Anbieter / Leistungsträger ist weiterhin berechtigt, in diesem Fall Stornogebühren zu verlangen. Lässt sich der Kunde bis zum Transportantritt durch einen Dritten ersetzen, so sind dem Anbieter und dem Leistungsträger alle eventuell entstehenden Kosten zu ersetzen. Erfolgt keine schriftliche Stornierung durch den Kunden, gilt insbesondere als vereinbart das bereits der bloße Versuch der Auftragserfüllung Kostenpflichtig ist. Dem Anbieter / dem Leistungsträger sind alle daraus resultierenden entstehenden oder / und entstandenen Kosten vollständig und unverzüglich spätestens binnen 7 Tagen zu ersetzen. Dem Kunden obliegt im Zweifelsfall die Beweispflicht der tatsächlich, dem Anbieter / dem Leistungsträger entstanden Kosten. h) Hiervon abweichend gilt: Der Anbieter / Leistungsträger ist zum Rücktritt vom Leistungs- Transportvertrag berechtigt, wenn die im Angebot ausgeschriebene und festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall ist der Leistungsträger verpflichtet, nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Leistung die Kunden hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzusenden. Die Absage hat schriftlich zu erfolgen, es gilt als ausdrücklich Vereinbart das dies auch per elektronische Post: E-Mail / Fax, erfolgen kann. i) Die » Mindestteilnehmer - Klausel « in den Leistungsbeschreibungen des Anbieter / Leistungsträger gibt einem Kunden nicht das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und der Leistungsträger die angebotene Leistung dennoch durchführt. 6.1 Rücktritt vom Vertrag/Stornierung -Motorradtransporte Europa- Bei Rücktritt des Vertragspartners werden folgende Kosten sofort fällig: - Bis zum 60. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn 10 % des vereinbarten Preises - Zwischen dem 60. und 16. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn 60 % des vereinbarten Preises - zwischen dem 15. und 6. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn 80 % des vereinbarten Preises - innerhalb der letzten 5. Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn 100 % des vereinbarten Preises. Dem Vertragspartner ist der Nachweis gestattet, dass der im konkreten Fall angemessene Betrag bzw. Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die geforderte Pauschale. |
7. Haftung a) Wird die Beförderung ganz oder teilweise durch einen Dritten ausgeführt (ausführender Frachtführer), so haftet dieser für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes während der durch ihn ausgeführten Beförderung entsteht, so, als wäre er der Frachtführer. b) Jeder ausführende Frachtführer besitzt eine eigene Frachtführerhaftungs-(Güterschadenhaftpflicht)-versicherung. c) Der Frachtführer haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften im nationalen Verkehr nach HGB §§407-449, im internationalen Verkehr nach CMR mit max. 40 SZR (ca. 49.00€) pro KG Rohgewicht. Bsp. Gewicht des Motorrads 230kg x 49,00€ = 11270€ Versicherungswert. d) Ist ein Verlust oder eine Beschädigung des Gutes äußerlich erkennbar und zeigt der Empfänger oder der Absender dem Frachtführer Verlust oder Beschädigung nicht spätestens bei Ablieferung des Gutes an, so wird vermutet, dass das Gut vollständig und unbeschädigt abgeliefert worden ist. Die Anzeige muss den Verlust oder die Beschädigung hinreichend deutlich kennzeichnen. e) Bei Unfallmotorräder, stark verschmutzten, bei bereits vor der Verladung beschädigten oder bei Dunkelheit besichtigten Motorrädern ist eine Haftung für Transportschäden am Transportgut ausgeschlossen. Bei Gebrauchtfahrzeugen sind Lack-, Kratz-, Scheuer-, Oxidations- und Schrammschäden von der Haftung laut aller Frachtführerhaftungsversicherungen generell ausgeschlossen. Fahrzeughalter sind verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass alle Anbauteile an seinem Fahrzeug sach- und fachgerecht befestigt und montiert sind. Für den Verlust von Anbauteilen während des Transportes und die daraus resultierenden Folgen ist der Halter selber verantwortlich. Jegliche Haftung dafür ist durch den Transporteur ausgeschlossen. f) Für Schäden durch auslaufende Flüssigkeiten die während des Transports hervorgerufen werden, wird der Eigentümer des Bikes haftbar gemacht! |
8. Datenschutz Zu unseren Grundsätzen gehört es, die Privatsphäre der Personen, die diese Website besuchen oder uns ihre Meinung mitteilen, zu respektieren. Der Anbieter darf personenbezogene Daten des Kunden erheben, verarbeiten, nutzen und weitergeben, soweit dies der reibungslose Ablauf der Vermittlungstätigkeit erfordert. Im Falle von Uneinigkeiten jeglicher Art darf der Anbieter die erhaltenen Daten verwenden um ihre inhaltliche Ausgestaltung und Vorgehensweise zu begründen oder zu ändern (Bestandsdaten). Buchungs- / Bestelldaten werden von dem Anbieter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Speicherung und Übermittlung aller Buchungsdaten erfolgt nur, soweit dies gewünscht oder / und erforderlich ist. Der Kunde erklärt sich einverstanden, Informationen in diesem Zusammenhang, dem Anbieter per E-Mail Fax oder Briefpost anzuvertrauen, um einen umfassenden Informationsstandard zu gewährleisten. |
9. Verjährung Alle vertraglichen Ansprüche verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Leistung dem Vertrag nach enden soll. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Anbieter / Leistungsträger die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren. |
10. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder / und zusätzlichen Geschäfts-, Transport- und Vermittlungsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollten diese eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen nicht. An der Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahe kommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. |
11. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht a) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Ansprüche, die ein Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen aus der Beförderung geltend macht, ist ausschließlich der Sitz des Anbieters. b) Der Anbieter / Leistungsträger ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Für Kunden aus anderen EU-Mitgliedsstaaten ist Gerichtsstand und Erfüllungsort ausschließlich Regensburg. |