Allgemeine Geschäftsbedingungen - Reisen

emotion-tours
Geschäftsführer: Andreas Hopfensperger
Aussiger Str. 4
93057 Regensburg
Telefon: 0941/46100507
Telefax: 0941/46100508
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Sehr geehrter Geschäftspartner,
unabhängig von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden wir in jedem Problemfall versuchen, in konstruktiver Zusammenarbeit mit Ihnen zu einer für beide Seiten annehmbaren Regelung zu kommen. die Zufriedenheit unserer Kunden und Geschäftspartner hat für uns einen sehr hohen Stellenwert.

 

  1. Reiseleistungen, Anmeldung:

Der Umfang der vertraglichen Leistungen der Motorradreisen ist auf den entsprechenden Seiten dieses Kataloges beschrieben. Weitere Leistungen schuldet Emotion-tours-Motorradreisen nicht. Mit der schriftlichen Anmeldung bietet der Reiseteilnehmer Emotion-tours-Motorradreisen den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder; für die Vertragsverpflichtung steht der Anmelder ein. Der Reisevertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch Emotion-tours-Motorradreisen zustande. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Emotion-tours-Motorradreisen vor, an das der Veranstalter für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Teilnehmer innerhalb der Bindungsfrist Emotion-tours-Motorradreisen die Annahme erklärt.

  1. Zahlung:

Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht für den Reiseteilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch Emotion-tours-Motorradreisen. Nach Abschluss des Reisevertrages erhält der Teilnehmer die Buchungsbestätigung und einen Sicherungsschein im Sinne §651 k Abs.3 BGB. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines wird eine Anzahlung von 700.- € für Reisen mit Flug, Hotel und Transport und 200,00 € für Reisen mit eigener Anreise und Basishotel in Deutschland und Italien fällig. Der restliche Reisepreis ist bis 6 Wochen vor Reisebeginn zu zahlen, sofern die Reise durchgeführt wird. Bei Buchungen, die weniger als 6 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis bei Übernahme der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines fällig. Die Zusendung bzw. Aushändigung der Reiseunterlagen erfolgt nach Eingang der Zahlung. Geht die Zahlung erst kurz vor Reisebeginn ein, trägt der Kunde die Mehrkosten einer Eilauslieferung der Reiseunterlagen, sofern er die Verzögerung des Zahlungseingangs zu verantworten hat. Den Teilnahmepreis sowie die darin enthaltenen Leistungen entnehmen Sie den einzelnen Reisebeschreibungen.

 

  1. Mindestteilnehmerzahl:

Emotion-tours-Motorradreisen behält sich vor eine Reise bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 6 Personen. Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so wird dem Teilnehmer die entsprechende Erklärung, dass die Teilnehmerzahl nicht erreicht ist und die Reise nicht durchgeführt wird, spätestens 10 Tage vor dem vertraglich vereinbarten Reisetermin mitgeteilt. Bei Absage einer Reise durch Emotion-tours-Motorradreisen werden bereits geleistete Zahlungen umgehend an den Reiseteilnehmer zurückerstattet.

 

  1. Änderungen beschriebener Veranstaltungsabläufe, Preiserhöhungen:

Änderungen oder Abweichungen von Terminen, einzelnen Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Emotion-tours-Motorradreisen ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für Emotion-tours-Motorradreisen und nach Vertragsabschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund von Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von Emotion-tours-Motorradreisen nicht zu vertreten sind: Devisen-Wechselkurse für die betreffende Reise; Beförderungstarife und -preise; behördliche Gebühren; Steuern oder sonstige behördliche Abgaben einschließlich Flughafen- und Sicherheitsgebühren. Die Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 3 Wochen vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht mehr zulässig. Bei einer Preiserhöhung von über 5 % des Reisepreises ist der Kunde innerhalb von 10 Tagen zum gebührenfreien Rücktritt von der Reise berechtigt. Der Reiseteilnehmer kann die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn Emotion-tours-Motorradreisen in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis aus dem Angebot anzubieten. Der Reiseteilnehmer hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Emotion-tours-Motorradreisen

über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reise bei Emotion-tours-Motorradreisen schriftlich geltend zu machen.

 

  1. Rücktritt, Ersatzpersonen, Nichtantritt und Nichtinanspruchnahme von Leistungen:

Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Er hat auch das Recht, bis zum Reisebeginn zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. Emotion-tours-Motorradreisen kann der Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften auch des Reiselandes oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Reiseteilnehmer und der Dritte gegenüber Emotion-tours-Motorradreisen Gesamtschuldner für den Reisepreis und die entstehenden Mehrkosten. Maßgeblich für die Berechnung aller Fristen ist - auch bei telefonischem Rücktritt - jeweils das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung bei Emotion-tours-Motorradreisen – aus Beweisgründen empfehlen wir eine schriftliche Erklärung des Reiseteilnehmers. Tritt der Reiseteilnehmer vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann der Reiseveranstalter vom Teilnehmer eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Rücktrittspauschale, die Emotion-tours-Motorradreisen im Falle des Rücktritts von der Reise vom Reiseteilnehmer fordern kann, berechnet sich wie folgt:

bis 30. Tag vor Reiseantritt 40 % des Gesamtpreises

bis 22. Tag vor Reiseantritt 50 % des Gesamtpreises

bis 15. Tag vor Reiseantritt 60 % des Gesamtpreises

bis 8. Tag vor Reiseantritt 75 % des Gesamtpreises

bis 4. Tag vor Reiseantritt 85 % des Gesamtpreises

ab dem 3. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 100% des Gesamtpreises als Ersatzanspruch gefordert.

 

Vorgenannte Beträge sind pauschale Entschädigungen. Dem Reiseteilnehmer steht der Nachweis frei, dass ein Schaden bzw. eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Weist der Reiseveranstalter nach, dass nach Abzug ersparter Aufwendungen der verbleibende Vergütungsanspruch höher als die entsprechende Pauschale gewesen wäre, so kann er diese Vergütung fordern. Nimmt ein Reiseteilnehmer Reiseleistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Gegenwertes. Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen. Umbuchungswünsche des Reiseteilnehmers, die nach Ablauf der obigen Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag durch Neuanmeldung des Reiseteilnehmers erfüllt werden.

 

  1. Verspätung, außergewöhnliche Umstände:

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich

erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Emotion-tours-Motorradreisen als auch der Reiseteilnehmer den Reisevertrag kündigen.

Wird der Vertrag gekündigt, so kann Emotion-tours-Motorradreisen für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

Emotion-tours-Motorradreisen ist in diesen Fällen verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Beförderung umfasst, den Reiseteilnehmer zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last.

 

  1. Dokumente, Pass, Devisen, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen:

Emotion-tours-Motorradreisen informiert den Reiseteilnehmer über die Bestimmungen von Pass-, Visa- Zoll- und Gesundheitsvorschriften seines Urlaubslandes. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, Besonderheiten in seiner Person und in der seiner Mitreisenden, die im Zusammenhang mit diesen Vorschriften von Wichtigkeit sind, zu offenbaren. Jeder Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften in den von ihm bereisten Ländern selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens Emotion-tours-Motorradreisen bedingt sind.

 

  1. Gewährleistung, Mitwirkungspflicht - Abhilfeverlangen:

Der Reiseteilnehmer kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Emotion-tours-Motorradreisen nicht zu vertreten hat. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden. Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen bzw. Schäden gering zu halten. Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich bei der zuständigen Reiseleitung anzuzeigen. Ist eine Reiseleitung nicht erreichbar, so müssen Beanstandungen unverzüglich gegenüber Emotion-tours-Motorradreisen direkt erhoben werden. Vor einer Kündigung (§651e BGB) ist Emotion-tours-Motorradreisen eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht Abhilfe unmöglich ist oder von Emotion-tours-Motorradreisen verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Ansprüche auf Minderung und Schadenersatz hat der Kunde gemäß §651g I BGB innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise bei Emotion-tours-Motorradreisen geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reiseteilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Die Ansprüche verjähren gemäß §651g II BGB in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Kunde Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem Emotion-tours-Motorradreisen die Ansprüche schriftlich zurückweist.

 

  1. Teilnehmer-Zusicherung:

Der Teilnehmer sichert zu, Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Er nimmt mit seinem Motorrad an der Reise teil, das für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und in fahrsicherem Zustand sein muss. Es gelten die Regeln der StVO und StVZO (bzw. die Straßenverkehrsordnung der jeweiligen Reiseländer) sowie die gesetzlichen Bestimmungen für Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung. Es besteht seitens Emotion-tours-Motorradreisen keine zusätzliche Versicherung. Der Teilnehmer sichert zu, sich an die jeweils in den Reiseländern geltenden Verkehrsregeln zu halten und an der Veranstaltung nur mit ordnungsgemäßer Motorrad-Schutzkleidung (Helm, Oberbekleidung, Handschuhe, Stiefel) teilzunehmen.

  1. Beachtung von Anweisungen:

 

Verstößt der Teilnehmer gegen Schutzvorschriften oder werden die übrigen Teilnehmer oder die ordnungsgemäße Durchführung der Reise durch sein Verhalten gefährdet oder verletzt oder geschädigt, haben die Vertreter von Emotion-tours-Motorradreisen das Recht, den Teilnehmer ohne Erstattung seiner Teilnahmegebühr und entstandener Kosten von der weiteren Teilnahme an der Reise auszuschließen.

 

  1. Reiseleiter:

Die Reiseleiter (Tourguides) sind nicht berechtigt für Emotion-tours-Motorradreisen rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. Sie dürfen den Teilnehmern auch keine Fahrzeuge oder Ausrüstungsgegenstände aushändigen, die Emotion-tours-Motorradreisen gehören oder anvertraut sind.

 

  1. Haftung:

Der Teilnehmer übernimmt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm eventuell verursachten Schäden (z.B. Personen-, Sach- und Folgeschäden) und sorgt selbst für ausreichenden Versicherungsschutz. Der Unterzeichnete stellt Emotion-tours-Motorradreisen und seine Mitarbeiter ferner von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einem von ihm verursachten oder mit verursachten Schadensereignis geltend gemacht werden. Die Haftung durch vorsätzliche Schädigung und grobe Fahrlässigkeit durch Emotion-tours-Motorradreisen bleibt davon unberührt. Soweit Emotion-tours-Motorradreisen die Dienste von Erfüllungsgehilfen oder anderer Dritter in Anspruch nimmt, steht Emotion-tours-Motorradreisen lediglich für eine sorgfältige Auswahl sowie für die übliche Überwachung ein.

Emotion-tours-Motorradreisen übernimmt insbesondere keine Haftung für Schäden, die auf einen nicht ordnungsgemäßen Zustand der Strecke zurückzuführen sind. Die Haftung gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadenersatz aus vertraglichen Ansprüchen aus dem Reisevertrag ist außer für Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt soweit

  1. a) ein Schaden des Reiseteilnehmers weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde oder
  2. b) Emotion-tours-Motorradreisen für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Emotion-tours-Motorradreisen haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich empfohlen oder vermittelt werden (Flüge, Fähren, Veranstaltungen, Ausstellungsbesuche, sonstige Besichtigungen usw.) und die in der Reiseausschreibung als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Ein Schadensersatzanspruch gegenüber Emotion-tours-Motorradreisen ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Einschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Kommt Emotion-tours-Motorradreisen die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadelajara und der Montrealer Vereinbarung. Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod und Körperverletzung sowie für Verlust oder Beschädigung von Gepäck. Sofern Emotion-tours-Motorradreisen in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet Emotion-tours-Motorradreisen nach den für diese geltenden Bestimmungen.

 

  1. Reiserücktrittskosten-Versicherung/Motorrad-Schutzbrief:

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie eines Schutzbriefes und beraten Sie gerne.

    14. Gutschein-Bedingungen

Für den Erwerb von Gutscheinen gelten die AGB und Datenschutzbestimmungen von emotion-tours. Darüber hinaus gelten die folgenden Gutschein-Bedingungen:

a. Gegenstand

Der emotion-tours-Gutschein kann nach Maßgabe dieser Bedingungen im Rahmen von Buchungen auf der Seite www.emotion-tours.de eingesetzt werden. Der Gutschein wird in Form einer Gutscheinkarte nach Zahlungseingang per Post zugestellt.

Gutschein ist gebunden an den namentlich genannten Inhaber. Nur der Inhaber kann den Gutschein einlösen. Der Inhaber kann den Gutschein an Dritte weitergeben, indem er emotion-tours schriftlich oder per Email den neuen Inhaber namentlich mitteilt. Emotion-tours wird den Gutschein anschließend auf den neuen, namentlich genannten Inhaber neu ausstellen.

b. Einlösen des Gutscheins

Der Gutschein kann für eine oder mehrere Buchungen bei emotion-tours eingesetzt werden. Der Gutscheinwert wird dabei auf den Rechnungsbetrag angerechnet..

c. Restguthaben

Übersteigt der Gutscheinwert den Rechnungsbetrag, so bleiben eventuelle Restguthaben erhalten und können durch erneute Ausgabe eines Gutschein eingelöst werden. Eine Barauszahlung des (Rest-)Wertes des Gutscheins ist ausgeschlossen.

d. Gültigkeitsdauer

Gutscheine müssen spätestens zum Ende des dritten Jahres nach Bestellung des Gutscheins eingelöst werden; danach verlieren sie ihre Gültigkeit.

15.Gerichtsstand:

Regensburg

 

16.Veranstalter:

Emotion-tours-Motorradreisen

Andreas Hopfensperger

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  • Emotion Tours

www.emotion-tours.de

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  • Hochweg 13 b

93049 Regensburg

  • Tel.: 0172-4427783

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